In Deutschland sind immerhin ca. 90 Prozent der Bevölkerung in der GKV pflichtversichert. Den Vorteil einer privaten Krankenvollversicherung genießen nur wenige Personen. Doch auch bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es deutliche Unterschiede und der Konkurrenzkampf ist eröffnet. Denn durch die Gesundheitsreform wurde das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Mittlerweile gibt es bestimmte Wahltarife, welche die gesetzlichen Krankenkassen anbieten müssen, es gibt aber auch gewisse Wahltarife, welche die Krankenkassen anbieten dürfen.
Vor Jahren waren die Beitragssätze der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen unterschiedlich, doch seit dem 01.01.2009 wurde der Gesundheitsfonds eingeführt und somit auch der einheitliche Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenversicherungen. Durch die Einführung des Gesundheitsfonds wird auch in Zukunft der Beitragssatz nicht von der Krankenkasse, sondern vom Gesetzgeber bestimmt. Der prinzipielle Versicherungsumfang der GKV ist zwar gesetzlich festgelegt und für jede gesetzliche Krankenversicherung vorgeschrieben, doch unterscheiden sich die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen voneinander.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen des Versicherten. D.h. der Beitrag zur Krankenversicherung ist einkommensabhängig. Das Einkommen wird bis hin zur Beitragsbemessungsgrenze, welche jährlich neu festgelegt wird, herangezogen. Für Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze ist kein Beitrag zur Krankenversicherung mehr zu leisten.
Jeder gesetzlich Versicherte hat die Möglichkeit die GKV zu
wechseln. Hier gibt es verschiedene Fristen zu beachten. Sollte der
Versicherte bei seiner Krankenversicherung einen Wahltarif abgeschlossen
haben, hat er erst nach Ablauf der Bindefrist von 3 Jahren die Möglichkeit
seine Krankenkasse zu wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt
in diesem Fall nach Ablauf der 3 Jahre, zwei Monate.
Für Versicherte welche keinen Wahltarif gewählt haben, verkürzt
sich die Bindefrist auf 18 Monate. D.h. der Versicherte hat nach Ablauf
der 18 Monate jederzeit die Möglichkeit mit einer Kündigungsfrist
von 2 Monaten seine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Sinn des Gesundheitsfonds ist die bessere Verteilung der Gelder auf die Krankenkassen, sowie die Transparenz der Kassen für den Versicherungsnehmer. Man sollte hiervon auch Gebrauch machen und verschiedene gesetzliche Kassen miteinander vergleichen. Diese Möglichkeit gibt Ihnen unverbindlich unser GKV Vergleich. Hiermit können Sie einen Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherungen anstellen.

