Sie als Unternehmer sind für das Handeln Ihrer Mitarbeiter mitverantwortlich und können rechtlich jederzeit haftbar gemacht werden und das in unbegrenzter Höhe.
Meist reicht beispielsweise schon der Vorwurf eines Kunden einer
falsch gestellten Rechnung oder für Sie als Unternehmer das Vergessen
einer Mahnungszustellung.
Dies sind Tätigkeiten, die Sie meist an Ihre Mitarbeiter zur
Erledigung weitergegeben.
Sie als Geschäftsleitung kommen vor Gericht zum Tragen bei sämtlichem
strafrechtlichem Verschulden.
Die Folgen im schlechtesten Fall sind hohe Geldstrafen, bis hin zu
Freiheitsstrafen.
Weitere Einbußen ist der Imageverlust, den Sie und Ihr Unternehmen
davon tragen, sowie die persönliche Belastung sowie die zumutbare
Belastung Ihrer Mitarbeiter.
Sichern Sie daher ausreichend gegen das strafrechtliche Risiko durch einen Strafrechtsschutz in Form einer Strafrechtsschutzversicherung in Ihrem Unternehmen ab. Der Versicherungsschutz beläuft sich im Regelfall auf örtlicher Ebene, allerdings ist er jederzeit auf ganz Deutschland erweiterbar. Wir informieren Sie gerne über eine Strafrechtsschutzversicherung, aber auch über einen Spezial Strafrechtsschutz. Erkundigen Sie sich hier ausreichend beim Versicherer um jeglichem Risiko aus dem Weg gehen zu können.
